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Streuobstförderung

Das Land Baden-Württemberg fördert ab dem Winterschnitt 2015/2016 für fünf Jahre den fachgerechten Schnitt von Obsthochstämmen.

Der Obst- und Gartenbauverein Lehningen hat als Antragsteller des Sammelantrages den Besitzern von Obstwiesen auf den Gemarkungen Tiefenbronn, Mühlhausen und Lehningen angeboten, an dieser Förderung teilzuhaben.

Durch den inzwischen genehmigten Antrag erhält der Obstwiesenbesitzer für jeden Obsthochstamm, den er in dem Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal fachgerecht schneidet, eine Förderbeitrag von je 15 Euro.

Zusätzlich konnte die Gemeinde Tiefenbronn gewonnen werden, diese Aktion zu unterstützen. Neben der Hilfe für Teilnehmer beim Erstellen von Anträgen, Kopieren von Unterlagen und Bereitstellung eines Versammlungsraumes für die Auftaktveranstaltung erhält jeder Teilnehmer des Förderantrages von der Gemeinde zusätzlich 10 Euro pro Baumschnitt.

Weitere Informationen zu der Förderung erhalten Sie auf dem Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg.

Am 27. November 2015 fand ein Theorieabend für Teilnehmer der Streuobstförderung Baumschnitt des Landes Baden-Württemberg statt. Neben Wiesenbesitzern aus Tiefenbronn waren auch Teilnehmer aus Friolzheim, Heimsheim und Wimsheim ins Bürgerhaus Lehningen eingeladen. Der Tiefenbronner Bürgermeister Frank Spottek erläuterte zu Beginn die Wichtigkeit des Erhalts unserer Streuobstbestände. Danach vermittelte Obstbauberater Bernhard Reisch vom Landwirtschaftsamt Enzkreis die Grundlagen des Obstbaumschnitts.

Am folgenden Tag konnten die Tiefenbronner Teilnehmer das Gelernte an Obstbaumhochstämmen in unterschiedlichem Alter und Pflegezustand mit Unterstützung von drei Fachwarten des OGV Lehningen in der Praxis umsetzen.

 

Text: Stefan Kraus

Bilder: Stefan Kraus und Uschi Weiß